Erklärung zur Barrierefreiheit
Einleitung und Informationen
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell aufgerufene Webseite.
Blinde, sehschwache, motorisch eingeschränkte Personen oder anderweitig beeinträchtigte Menschen sind Teil der Internetnutzer. Diese Zielgruppe stößt auf erhebliche Hürden, welche die ungehinderte Nutzung von Internetangeboten erschweren.
Barrierefreies Internet, Accessibility (Zugänglichkeit) und Usability (Benutzbarkeit / Bedienerfreundlichkeit) sind deshalb wichtige Aspekte bei der Nutzung von Webseiten.
Wir sind als Websitebetreiber bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
- Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
(Hessisches BehindertenGleichstellungsgesetz - HessBGG) - Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019)
Stand der Umsetzung zur Barrierefreiheit
Diese Webseite ist mit den gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit größtenteils vereinbar.
Folgende Elemente und Funktionen entsprechen nicht den Richtlinien:
- Es existieren Verlinkungen zu nicht barrierefreien PDF-Dokumenten
Wir planen, diese Mängel im Rahmen der nächsten technischen bzw. redaktionellen Überarbeitung zu beheben.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen, sind Sie auf Barrieren gestoßen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang?
Teilen Sie uns Barrieren oder Mängel gern mit, damit wir aktiv werden können. Im Idealfall benennen Sie eine konkrete Seite (mit URL), auf der das Problem auftritt; dazu Ihre Browser-Version (z. B. Firefox, Chrome, Safari) sowie Ihr Betriebssystem (z. B. Mac OS, Windows, iOS, Android).
Folgende Kanäle stehen Ihnen dabei zur Verfügung:
Telefon: +49 6621 201-0
E-Mail: info@bad-hersfeld.de
Prüfmethode
Diese Einschätzung beruht auf einer sorgfältig durchgeführten Selbstbewertung mit mehreren gängigen Prüftools.
Beschwerde-Möglichkeit bei einer Durchsetzungsstelle
Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und wir Ihnen nach vier Wochen keine zufriedenstellende Antwort gegeben haben, können Sie sich bei der Durchsetzungsstelle des Bundeslands Hessen beschweren.
Die Schlichtungsstelle soll Streitigkeiten über barrierefreie Informationstechnik zwischen Menschen mit Behinderungen und den Absendern der Web-Inhalte beilegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und ein Rechtsbeistand ist nicht notwendig.
Landeskompetenzzentrum für barrierefreie IT Hessen
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303-2902
E-Mail: LBIT@rpgi.hessen.de
Internet: https://lbit.hessen.de/
Antrag zur Einleitung eines Schlichtungsverfahrens: https://lbit.hessen.de/barriere-melden
Diese Erklärung wurde am 26.05.2025 erstellt.
Letzte Überprüfung dieser Webseite: 27.05.2025